Das ÖSD-Zertifikat wird weltweit als Nachweis der Deutschkenntnisse anerkannt. Allerdings können Behörden oder individuelle Unternehmen zusätzliche Anforderungen haben. Daher ist es ratsam, diese im Voraus zu erfragen. Detaillierte Informationen zu den Bedingungen für eine Aufenthaltsgenehmigung und die Zulassung zum Studium finden Sie auf der ÖSD-Website absolvieren.

Anerkennung in Österreich

  • ÖSD Zertifikat A1 (ZA1) und höherwertige Prüfungen des ÖSD (ZA2–ZC2) als Nachweis von Deutschkenntnissen in Zusammenhang mit der Erteilung verschiedener Aufenthaltstitel (auch Deutsch vor Zuwanderung)
  • Bei der Aufnahme an bestimmten berufsbildenden Institutionen (zum Beispiel Diplomatische Akademie, Caritas Ausbildungszentrum für Sozialberufe etc.)
  • Bei der Zulassung für deutschsprachige Studien an österreichischen Universitäten als Nachweis von Deutschkenntnissen (für die Antragsstellung bzw. Aufnahme in einen Vorstudienlehrgang (“Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes”): ÖSD Zertifikat A2 oder ÖSD IP A2, für die Zulassung zum ordentlichen Studium (=Inskription) je nach Universität und Studienrichtung: ÖSD Zertifikat B1, B2, C1 oder C2)
Erster Antrag auf Aufenthaltstitel
Deutsch vor der Einwanderung, Familienzusammenführung
Deutsche Prüfungen auf dem Niveau A1 sind für die Erfüllung des Integrationsabkommens nicht relevant. Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel in Österreich beantragen, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. ÖSD Zertifikat A1 und höhere Zertifikate werden als Nachweis der Sprachkompetenz in Deutsch anerkannt. Das Zertifikat darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
  • Familienangehöriger
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Anerkennung an österreichischen Universitäten
Um an einer österreichischen Universität zum ordentlichen Studium zugelassen zu werden, ist der Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich. Die Nachweise unterscheiden sich nach den Erfordernissen im Studium. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Institution, welches Sprachniveau verlangt wird.

Universität

B1

B2

C1

C2

Boku Wien


X

X

Medizinische Universität Innsbruck

X

Medizinische Universität Wien

X

TU Graz

X

Universität Graz

X

Universität Innsbruck

X

X*

*für Master Translation

Universität Klagenfurt



X


X*


*für Germanistik und Bachelor Lehramt C1

Universität Linz

X

Universität Salzburg

X

Universität Wien

X

Veterinärmedizinische Universität Wien

X

X

Masterstudium DaF/DaZ an der Universität Wien

X

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

X

ÖSD Zertifikat B1 (ZB1) für folgende Studien anerkannt: einige Instrumentalstudien, Dirigieren, Komposition und Musiktheorie

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

X

Folgende Studien verlangen einen B2-Nachweis: einige Instrumentalstudien, Tonmeisterstudium, Bachelorstudium Gesang, Masterstudium Lied und Oratorium, Masterstudium Musikdramatische Darstellung, Musiktheaterregie, Schauspiel, Schauspielregie

Wirtschaftsuniversität Wien

X

TU Wien

X

Anerkennung in Deutschland

  • ÖSD Zertifikat A1 (ZA1) und höherwertige Prüfungen des ÖSD (ZA2–ZC2) als Sprachnachweis im Rahmen des Ehegattennachzugs (deutsches Zuwanderungsgesetz) zur Vorlage bei deutschen Auslandsvertretungen auf Weisung des Auswärtigen Amts
  • ÖSD Zertifikat B1 (ZB1) als Nachweis der Deutschkenntnisse für die Einbürgerung in Deutschland
  • Bei der Zulassung zum Studium an deutschen Universitäten als Nachweis von Deutschkenntnissen (je nach Universität unterschiedlich, siehe unten: ÖSD Zertifikat B2, ÖSD Zertifikat C1 oder ÖSD Zertifikat C2)
Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Institution, welches Sprachniveau verlangt wird.
Anerkennung an deutschen Universitäten

Universität

B2

C1

C2

Otto-Friedrich-Universität Bamberg


X

X

X

B2, C1 und C2 werden bei Bewerbung akzeptiert

Universität Bayreuth

X

X

B2 und C1 werden bei Bewerbung akzeptiert

Humboldt-Universität zu Berlin

X


Ruhr-Universität Bochum

X


Universität Bonn

X

Hochschule Bremen

X

X

Hochschule Bremerhaven

X

X

X

Technische Universität Darmstadt

X


Universität Erfurt

X

X

Frankfurt School of Finance and Management

X

X

X

TU Bergakademie Freiberg

X


Justus-Liebig-Universität Gießen

X

B2 und C1 werden bei Bewerbung akzeptiert

FernUniversität Hagen

X

X

X

Universität Hamburg

X

Universität Hohenheim

X


Technische Universität Ilmenau

X

X

Hochschule Karlsruhe

X

Karlsruher Institut für Technologie

X

Universität Leipzig

X

X

C2 für alle wirtschaftlichen Studiengänge

Universität zu Lübeck

X

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

X

Johannes Gutenberg Universität Mainz

X

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

X

Universität Passau

X

ausreichend zur Zulassung, Immatrikulation vorbehaltlich des Nachweises von DSH-2 oder gleichwertig

Universität Potsdam

X

Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart

X

X

Hochschule Vechta

X

Bauhaus Universität Weimar

X

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

X

X

Anerkennung in der Schweiz

Bei der Zulassung zum Studium an Schweizer Universitäten als Nachweis von Deutschkenntnissen (je nach Universität unterschiedlich, siehe unten: ÖSD Zertifikat B2, ÖSD Zertifikat C1 oder ÖSD Zertifikat C2)

Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Institution, welches Sprachniveau verlangt wird.

Anerkennung an Schweizer Universitäten

Universität

B1

B2

C1

C2

Universität Zürich


X

X


Universität St. Gallen





X


X


C1 Bachelor, C2 Master


ETH Zürich

X

X

Master

Universität Luzern

X

X

Anerkennung in Südtirol

Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Institution, welches Sprachniveau verlangt wird.

Universität

B1

B2

C1

C2

Freie Universität Bozen

X